Zeitarbeit (Arbeitnehmer­überlassung)

Leiharbeit, Personalleasing oder Zeitarbeit – es gibt im deutschen Sprachraum viele Begriffe, um die Arbeitnehmerüberlassung zu beschreiben.

Grundsätzlich gilt:

Es handelt sich dabei um ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und dem Einsatzbetrieb. Bei CAREWORKER bedeutet dies: Unsere Pflegefachkräfte haben einen Arbeitsvertrag mit uns und werden auch von uns entlohnt. Ihre Arbeitsleistung erbringen sie jedoch beim CAREWORKER-Kunden, jenen Klinken und Krankenhäusern, mit denen wir einen sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag abgeschlossen haben. Die CAREWORKER-Pflegefachkräfte arbeiten dort auf fachliche Anweisungen der zuständigen Vorgesetzten in den einzelnen Stationen. Auch für die Einhaltung des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes sowie für die Einweisung an den Geräten ist der Einsatzbetrieb zuständig.

Die Personalvermittlung auf Zeit ist in Deutschland seit 1972 gesetzlich geregelt. Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungs­gesetz (AÜG). Dieses wurde zuletzt zum April 2017 reformiert. Übrigens: Zeitarbeiter darf nicht jedes Unternehmen vermitteln. Auch CAREWORKER musste für diese Tätigkeit zuvor eine Genehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit einholen.

Aktuelle Erlaubnis zur Arbeitnehmer­überlassung

Auch die Entlohnung der Leiharbeiter ist gesetzlich geregelt. Für sie gilt, wie für alle übrigen Arbeitnehmer auch, die sogenannte Tarifautonomie. Dies bedeutet: Für die Gestaltungen der Bezahlung und aller anderen Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses sind die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zuständig, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände. Careworker hat sich dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) angeschlossen. Der iGZ und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) haben für die Zeitarbeitnehmer die Arbeitskonditionen in einen umfassenden Tarifvertrag festgelegt – dieser gilt selbstverständlich auch für die Careworker-Mitarbeiter.

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